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Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens

Gerichtshausstrasse 25, Glarus

Der Kanton Glarus sorgt für kulturelle Vielfalt und orientiert sich in der Kulturförderung an Qualitätsmassstäben.

Die Hauptabteilung Kultur koordiniert die glarnerische Kulturförderung entsprechend dem «Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens vom 7. Mai 1972». Sie nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kulturschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte.

Die «Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens» prüft die eingereichten Beitragsgesuche nach künstlerischen und kulturellen Kriterien; sie stellt dem Regierungsrat diesbezügliche Anträge. Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an kulturelle Projekte entscheidet der Regierungsrat, über Beiträge bis 10'000 Franken die Kommission. Die Beschlüsse des Regierungsrats und der Kulturkommission werden den Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.

KULTURKOMMISSION

Präsident:
- Dr. Markus Heer, Bildungs- und Kulturdirektor

Mitglieder:
- Peter Baumgartner, Glarus
- Reto Fuchs, Glarus
- Afra Gallati, Ennenda
- Tina Hauser, Mühlehorn
- Hermann Mathis, Näfels
- Martin Zimmermann, Mitlödi und Winterthur

Aktuar:
- Fritz Rigendinger, Kulturbeauftragter

Sekretariat:
- Heidi Jenny, Hauptabteilung Kultur

Adresse

Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus

Kontakt

Kanton Glarus, Departement Bildung und Kultur
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus

Kategorie

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Webcode

www.glarneragenda.ch/xCj78P