Vier Geschäfte der Landsgemeinde 2020 kommen als Notvorlage vor den Landrat, die weiteren Geschäfte werden auf die nächste Landsgemeinde verschoben.
Vier Geschäfte der Landsgemeinde 2020 kommen als Notvorlage vor den Landrat, die weiteren Geschäfte werden auf die nächste Landsgemeinde verschoben.

Glarus

Landsgemeinde 2020 wegen Coronavirus abgesagt

Weil die bereits Anfang Juli 2020 als Grenzwert publizierte maximale Coronavirus-Fallzahl mit grosser Wahrscheinlichkeit überschritten wird, hat der Regierungsrat die Landsgemeinde 2020 definitiv abgesagt. Dringliche Geschäfte werden im Landrat behandelt, die übrigen auf die Landsgemeinde 2021 verschoben.

Am 2. Juli 2020 wurde das Coronavirus-Schutzkonzept für die auf den 6. September 2020 verschobene Landsgemeinde publiziert und laufend ergänzt. Als Kriterium, ob die Landsgemeinde überhaupt durchgeführt wird, hatte der Regierungsrat nach eingehenden Beratungen mit Experten und Bundesbehörden einen Grenzwert von 10 miteinander nicht verknüpften Ansteckungsfällen in den zwei Wochen vor der Landsgemeinde festgelegt.
https://bit.ly/3huh5hZ

Weltweit zeichnet sich derzeit eine zweite pandemische Welle ab. Auch im Glarnerland stieg die Zahl der Ansteckungen seit Anfang August wieder kontinuierlich. Zwischen dem 10. und 24. August 2020 wurden 16 Personen im Kanton mit positivem Coronavirus-Befund registriert. Die Entwicklung der Fallzahlen, die ungünstige Prognose und die voraussichtlich tiefe Stimmbeteiligung haben den Regierungsrat dazu bewogen, die Landsgemeinde 2020 definitiv abzusagen.
https://bit.ly/3laTWDL

Dringliche Beschlüsse

Folgende Geschäfte sollen aufgrund ihrer Dringlichkeit oder zur Entlastung der Landsgemeinde 2021 dem Landrat zur Beschlussfassung unterbreitet werden:

Wahl von Landammann und Landesstatthalter
Festlegung des Steuerfuss
Kantonales Geldspielgesetz
Beitritt zum gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
Änderung des Steuergesetzes (nur Teil A)
Änderung Verwaltungsrechtspflegegesetz

Die nächste Landsgemeinde muss diese Entscheide des Landrates noch bestätigen.

​​​Sämtliche anderen im Memorial für die Landsgemeinde 2020 traktandierten Geschäfte können auf die Landsgemeinde 2021 verschoben werden.
https://bit.ly/3aTjdxo

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

25.08.2020

Webcode

www.glarneragenda.ch/wXXZAH