Bild von Frauke Riether auf Pixabay
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Informationen Glarus Nord zu den Festtagen und dem Coronavirus

Die Gemeinde Glarus Nord setzt die neuen, verschärften Massnahmen des Bundesrates zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus umgehend um. Die Massnahmen betreffen verschiedene Bereiche der Gemeinde.

Die vollständige Mitteilungen finden Sie unter «Download»

Nach wie vor gestaltet sich die pandemische Ausgangslage ungünstig. Nach dem Erlass der neuen, verschärften Einschränkungen des Bundesrates trifft die Gemeinde Glarus Nord in verschiedenen Bereichen Massnahmen.

Schalter der Gemeindehäuser über die Festtage reduziert geöffnet – persönliches Erscheinen jedoch bitte nur, wenn unbedingt notwendig

Die Gemeinde Glarus Nord bittet die Einwohnerinnen und Einwohner dringend, vor dem persönlichen Erscheinen am Schalter zu prüfen, ob die gewünschte Dienstleistung auch online verfügbar ist. Die meisten Dienstleistungen, welche an den Schaltern der Gemeindehäuser erbracht werden, können auch bequem über den Online-Schalter der Gemeinde (www.glarus-nord.ch/online-schalter) bezogen werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung (Telefon 058 611 71 11 / E-Mail: info@glarus-nord.ch).

Gemeindeliegenschaften weitgehend geschlossen – Vereinsaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren möglich

Die Liegenschaften der Gemeinde bleiben für Vereinsaktivitäten von Erwachsenen infolge der bundesrätlichen Massnahmen geschlossen. Im Rahmen der geltenden Schutzkonzepte und der Dauerbelegungspläne sind Vereinsaktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren bis Mittwoch, 23. Dezember 2020 zulässig. Anschliessend bleiben die Gemeindeliegenschaften während der Schulferien geschlossen.

Sammelstellenbesuche sollen möglichst vermieden werden

Die Sammelstellen in den einzelnen Dörfern bleiben gemäss den Öffnungszeiten im Recycling-Kalender geöffnet. Die Gemeinde Glarus Nord bittet die Bevölkerung mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage jedoch, die Sammelstellen in der Alt- und Neujahreswoche nur dann zu benutzen, wenn es unbedingt notwendig ist. Dadurch können Personenansammlungen vermieden werden. Ist der Besuch einer Sammelstelle unumgänglich, sind die Verhaltens- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht einzuhalten. Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées bleibt verboten.

Frohe Festtage und einen guten Rutsch

Autor

Gemeinde Glarus Nord

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Publiziert am

22.12.2020

Webcode

www.glarneragenda.ch/vCueeG