Gleiche Rechte für Behinderte wie für Nichtbehinderte, dazu hat sich die Schweiz in einer UN-Konvention bekannt • Symbolbild Keystone
Gleiche Rechte für Behinderte wie für Nichtbehinderte, dazu hat sich die Schweiz in einer UN-Konvention bekannt • Symbolbild Keystone

Glarus

Umfrage zu den Angeboten für Menschen mit Behinderung

Der Kanton Glarus will mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorwärts machen. Betroffene, Angehörige, Fachpersonen und Interessierte können an einer Befragung teilnehmen, damit das Behindertenwesen zielgerichtet weiterentwickelt werden kann.

Die Schweiz hat 2014 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterschrieben. Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte wie allen Menschen gewährt werden. So sollen Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und wie alle anderen an der Gesellschaft teilhaben. Der Kanton Glarus setzt sich deshalb mit der Angebotsentwicklung im Bereich Wohnen und Arbeit im Glarnerland auseinander.

Für diesen Prozess wurden Menschen mit Behinderung, Angehörige, Fachpersonen und andere Interessierte zu zwei World-Cafés eingeladen. Diese hätten im März 2020 stattfinden sollen, mussten wegen der Corona-Pandemie aber kurzfristig abgesagt werden. Aus diesem Grund mussten Alternativen erarbeitet werden, um das Projekt trotzdem vorantreiben zu können.

Die Bedarfserhebung soll nun mittels eines Fragebogens erfolgen. Alle Betroffenen, Angehörigen, Fachpersonen und weitere am Thema Interessierte sind eingeladen, an der Befragung teilzunehmen, damit eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Behindertenwesens für den Kanton Glarus erfolgen kann. Für Menschen mit Behinderung steht ein separater Fragebogen in einfacher Sprache zur Verfügung.

Fragebogen

Fragebogen für Angehörige, Fachpersonen und weitere Interessierte hier teilnehmen.
https://www.2ask-survey.com/c/AC66VAYH29CAT/

Fragebogen für Menschen mit Behinderung hier teilnehmen.
https://www.2ask-survey.com/c/AK2M3W9JMWR3P/

Bei Bedarf kann eine Papierversion bei der Hauptabteilung Soziales bezogen werden.

Der Fragebogen ist anonymisiert, Rückschlüsse auf die Person oder die Institution sind nicht möglich. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert 20 bis 30 Minuten. Er kann bis am 31. März 2021 ausgefüllt werden.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

Kontakt

Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

11.02.2021

Webcode

www.glarneragenda.ch/yZjD4p