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Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016
Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal 3?000 Franken pro Jahr in Abzug bringen
Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016
Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundessteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal 3’000 Franken pro Jahr in Abzug bringen. Diese Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat auch Auswirkungen auf die Deklaration im Lohnausweis: Arbeitgeber haben bei Mitarbeitenden, die über ein Geschäftsfahrzeug verfügen, neu den prozentmässigen Anteil Aussendienst zu bescheinigen.
VollständigeMitteilung:
Mitteilung-002-D-2016-d[PDF, 158 KB
Liste Pauschalansätze für Deklaration Anteil Aussendienst:
Mitteilung-002-D-2016-d_Beilage[PDF, 149 KB
Quelle: www.glarus.ch
Datum: 14.07.2016, 12:00 Uhr
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Glarner Agenda
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