Glarus
Merkblatt zur neuen Schnittstelle eCH
Die Steuerverwaltung bezieht seit 1. Januar 2016 die amtlichen Personendaten von der
Datenplattform des Kantonalen Personenregisters GERES.
Merkblatt zur neuen Schnittstelle eCH
Die Steuerverwaltung bezieht seit 1. Januar 2016 die amtlichen Personendaten von der Datenplattform des Kantonalen Personenregisters GERES.
Diese Daten werden durch elektronische Meldungen aus den kommunalen Einwohnerregistern nachgeführt. Die Datenhoheit bleibt bei den Einwohnerkontrollen.
Das „Bundesgesetz vom 1. November 2006 über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister“ (RHG) verpflichtet die Kantone und Gemeinden, ihre Einwohner- und weitere Register mit Personendaten nach einheitlichen Vorgaben zu führen.
Dies hat zur Folge, dass steuerpflichtige Personen sämtliche Änderungen wie:
- Namensänderung (Ruf-, Vor- und Allianzname)
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Namensrecht in Kraft. Der sogenannte Allianzname mit Bindestrich, wie zum Beispiel Meier-Müller, ist kein amtlicher Name. Deshalb führt die Steuerverwaltung den Allianznamen nicht mehr. Auf sämtlichen Formularen, welche die Steuerverwaltung verschickt, wird nur der „Rufname“ abgedruckt.
- Strasse, Hausnummer, Postfach, Postleitzahl, Wohnort
- Konfession
- Zivilstand
- Zustelladressen
neu direkt bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde melden müssen.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie um Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Kantonale Steuerverwaltung
Merkblatt_zur_neuen_Schnittstelle_eCH[PDF, 6.00 KB
Quelle: www.glarus.ch
Datum: 22.02.2016, 16:30 Uhr
Autor
Glarner Agenda
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Publiziert am
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www.glarneragenda.ch/LNDaHP