Der Bundesrat plant Massnahmen gegen den Unterbestand der Zivildienstorganisationen. Das Foto zeigt Glarner Zivilschützer beim Bau einer Wasserleitung im Wald Rietegg oberhalb von Filzbach. Foto: Samuel Trümpy
Der Bundesrat plant Massnahmen gegen den Unterbestand der Zivildienstorganisationen. Das Foto zeigt Glarner Zivilschützer beim Bau einer Wasserleitung im Wald Rietegg oberhalb von Filzbach. Foto: Samuel Trümpy

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Glarner Regierungsrat kritisiert Vernehmlassungsvorlage

Der Glarner Regierungsrat kritisiert geplante Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes.

Der Bundesrat hat die Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage mit Massnahmen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände beauftragt (Medienmitteilung 30.6.2022). Vorgesehen ist die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Ausserdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, zivildienstpflichtige Personen zu verpflichten, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit dauerndem Unterbestand zu leisten.

«Nicht praxistauglich»
Der Glarner Regierungsrat begrüsst es, dass Zivilschutzorganisationen mit einem Unterbestand als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Allerdings beurteilt er die jährliche Betrachtung der Anzahl der Schutzdienstleistenden als nicht praxistauglich. Es sollte beispielsweise in einem Dreijahresrhythmus festgelegt werden, ob Zivildienstleistende zum Dienst im Zivilschutz verpflichtet werden.

Dass die Zivildienstleistenden im Zivilschutz nicht dem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz unterstehen sollen, wird ebenfalls abgelehnt. Zudem ist es wichtig, dass Zivildienstleistende in sämtlichen Dienstarten eingesetzt werden können, auch in den Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort.

Grundsätzlich ist der Kanton Glarus damit einverstanden, dass der Bund bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit den Sirenen auf die Kantone übertragen kann, vorausgesetzt, er übernimmt sämtliche damit verbundenen Sach- und Personalkosten. Die vom Bund vorgeschlagene Vergütung von 450 Franken wird als nicht kostendeckend beurteilt, weshalb der Regierungsrat diese Lösung entschieden ablehnt.

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Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Publiziert am

08.05.2023

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