Bild: pixabay.com
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Gemeindeliegenschaften für gewisse Vereinsaktivitäten offen

Die Gemeindeliegenschaften sind ab 11. Mai 2020 für Vereinsaktivitäten mit jeweils maximal fünf Personen im Rahmen der bestehenden Dauerbelegungspläne zu Übungs-, Probe- und Trainingszwecken in Anwesenheit einer qualifizierten Ausbildnerin bzw. eines qualifizierten Ausbildners wieder offen.

Um sicherzustellen, dass die geltenden Abstands-, Hygiene- und Gruppenvorschriften des Bundes eingehalten werden, gelten zudem folgende Bedingungen:

Vereine, die Gemeindeliegenschaften nutzen möchten, richten ein Gesuch an die Abteilung Freizeit/Sport/Sicherheit der Gemeinde Glarus.

Die Vereine müssen über ein eigenes Schutzkonzept verfügen und sich an die einschlägigen Vorgaben der jeweiligen Verbände halten.

Die Vereine sind zudem verpflichtet, die Vorgaben der anlagenspezifischen Schutzkonzepte der Gemeinde für die einzelnen Gemeindeliegenschaften einzuhalten.

Die Pächter der Restaurant Schützenhaus Glarus und Gesellschaftshaus Ennenda halten die Säle vorerst geschlossen. Ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen bleibt das Schwimmbad Gründli.

Die Freibäder Ygruben und Goldigen bleiben aufgrund der Vorgaben und Empfehlungen des Bundes sowie aus wirtschaftlichen und ökologischen Überlegungen einstweilen geschlossen. Die Gemeinde plant, die beiden Freibäder im Sommer 2020 im Rahmen der dann geltenden Vorschriften zu betreiben. Nach aktuellem Stand der vom Bund kommunizierten Schritte zur Lockerung der Coronavirus-Schutzmassnahmen erscheint ein Start der Freibadsaison am 8. Juni 2020 als möglich.

Autor

Gemeinde Glarus

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Publiziert am

08.05.2020

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www.glarneragenda.ch/Qbjm4A