Der Kanton Glarus schreibt einen Förderbeitrag aus. Symbolbild Keystone-SDA
Der Kanton Glarus schreibt einen Förderbeitrag aus. Symbolbild Keystone-SDA

Glarus

Ausschreibung Förderung für Kulturschaffende

Der Kanton Glarus fördert ausgewiesene Kulturschaffende mit dem jährlichen Förderbeitrag. Glarner Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sind eingeladen, sich bis am 18. Oktober 2022 für den Förderbeitrag 2023 zu bewerben.

Der Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, damit sie gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Der Beitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen. Als Förderbeitrag kann der Regierungsrat jährlich einen Beitrag von maximal 25'000 Franken vergeben.

Voraussetzungen und Bestimmungen

Für den Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die einen engen Bezug zum Kanton Glarus haben (z.B. Glarner Bürger sind, seit fünf Jahren im Kanton Glarus gesetzlichen Wohnsitz haben, zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre im Kanton gewohnt haben) und in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, darstellende Künste, Film, Foto oder Video.

Ausschreibung und Termin

Personalien; Angabe des Kantonsbürgerrechts bzw. Dauer des Wohnsitzes im Kanton
Ausbildung; kurze Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise
Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird
Eingabetermin: 18. Oktober 2022
​​​​​​​Das Dossier einreichen an:

Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Kulturförderung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus

Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens. Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr legen die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht vor.​​​​​​​

Autor

Departement Bildung und Kultur

Kontakt

Departement Bildung und Kultur
Hauptabteilung Kultur / Dr. Fritz Rigendinger
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
sekretariat-dbk@gl.ch
055 646 63 00
055 612 52 32

Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

06.09.2022

Webcode

www.glarneragenda.ch/xA7kV7