Dank dem Memorialsantrag können Glarner Stimmberechtigte ihre Anliegen direkt vor die Landsgemeinde bringen. Screenshot: bsv-production GmbH
Dank dem Memorialsantrag können Glarner Stimmberechtigte ihre Anliegen direkt vor die Landsgemeinde bringen. Screenshot: bsv-production GmbH

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Aktiv mitbestimmen dank dem Memorialsantrag

Am Sonntag ist Landsgemeinde. Die Staatskanzlei veröffentlicht einen neuen Erklärfilm, der das Recht der Stimmberechtigten auf das Einreichen eines Memorialsantrags thematisiert.

Im Landsgemeindekanton Glarus können die Stimmberechtigten mit einem Memorialsantrag ein persönliches Anliegen der Landsgemeinde vorlegen. Damit halten sie ein Instrument zur Mitsprache in den Händen, das so direkt und weitgehend ist, wie nirgendwo sonst in der Schweiz. Wie dieses Instrument funktioniert, zeigt ein neuer Erklärfilm. Anhand des Stimmbürgers Fridolin wird erzählt, wie aus einem persönlichen Anliegen eine Abstimmung an der Landsgemeinde wird.

Ein neuer Landsgemeindefilm
Die Staatskanzlei des Kantons Glarus hat in Zusammenarbeit mit den Unternehmen bsv-production GmbH und Landolt à jour den vorliegenden Erklärfilm produziert. Er ist Bestandteil eines neuen Dokumentarfilms über die Landsgemeinde, der im laufenden Jahr 2023 fertiggestellt wird.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kanton Glarus
Staatskanzlei
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8750 Glarus
staatskanzlei@gl.ch
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Publiziert am

03.05.2023

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