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Änderung bei Gesuchen für temporäre Strassenreklamen
Wer im Glarnerland bisher für beispielsweise ein politisches Amt eine temporäre Strassenreklame aufstellen wollte, stellte seinen Antrag bei der Kantonspolizei. Sie prüfte das Vorhaben und überliess den Glarner Gemeinden den abschliessenden Entscheid.
Per 1. Juni 2021 ändert dieser Prozess, indem die Gesuche für temporäre Strassenreklamen direkt bei der zuständigen Gemeinde einzureichen sind.
Neu arbeitet jede Gemeinde mit vorgegebenen Standorten, welche in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei vordefiniert wurden. Die Antragstellenden finden im Online-Schalter der Gemeinden das Gesuchsformular, wählen die vorgegebenen, nummerierten Standorte aus und reichen es online oder physisch bei der zuständigen Gemeinde ein. Auf dem Gesuchsformular sind zudem wichtige Informationen betreffend der Zulässigkeit von Reklamestandorten aufgeführt. Dieser neue Bewilligungsprozess für temporäre Strassenreklamen soll künftig den Ablauf vereinfachen und beschleunigen.
Autor
Gemeinde Glarus Süd
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Frau
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alte Landtstrasse 25
8756 Mitlödi
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058 611 90 11
Kategorie
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Publiziert am
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www.glarneragenda.ch/PPEJJb