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Glarus

Lob der Langsamkeit als Kultur

Die Langsamkeit der Entscheidungsprozesse wird im föderalen Staat  zum Merkmal. Beobachtbar ist die Langsamkeit beispielsweise beim Pandemiemanagement oder beim Umgang mit  dem EU-Abkommen

Langsam bewegen sich die Berner in der Stadt. Ist das ein Zufall, oder ein Kulturbestandteil? In Bundesbern malen die politischen Mühlen langsam. Das ist kein Zufall, weil es der Föderalismus so will. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Das kann so sein, muss aber nicht. Die Langsamkeit hat den Vorteil, dass Fehler, die andere gemacht haben weniger wiederholt werden können. Allerdings nur, wenn die Erfahrung dem Lernen Platz macht. Der Lernprozess kann auf den Ebenen des Unbewussten und der Kompetenz angesehen werden. Es ergeben sich vier Zugänge zum Lernprozess: die „unbewusste Inkompetenz“, wo ich nicht weiss, dass ich keine Kompetenz habe. Ein Zustand der Glückseligkeit, weil alles so bleibt und ist, wie es ist und keine Änderung nötig ist. Die „bewusste Inkompetenz“, wo ich sehe, dass ich Lernbedarf habe; ich weiss, dass ich etwas nicht kann. Dieser Zustand kann frustrierend sein, wenn entsprechende Kompetenzen eingefordert sind. Die „bewusste Kompetenz“, wo ich nachvollziehen kann, weshalb ich etwas kann. Dieser Zustand führt leicht zu Übertreibungen, die andere Personen als unangenehm erleben können.  Die „unbewusste Kompetenz“, wo ich nicht weiss, warum ich eine Kompetenz erworben habe. Ich kann etwas, ohne zu hinterfragen, weshalb das so ist. In diesem Zustand fliesst alles leicht dahin und führt, wenn die Voraussetzungen stimmen, zu wahrer Meisterschaft.

Die Langsamkeit, oder Eile mit Weile, ist ein Kulturbestandteil der Schweiz. Schon immer sind wesentliche Veränderungen von aussen aufgezwungen worden. Wer schnell, effektiv und effizient handeln will, gerät als Hitzkopf unter Beobachtung und kommt in Bedrängnis. Die Langsamkeit zeigt sich in der Zivilgesellschaft, in der Politik, bei der Digitalisierung und bei den Fortschritten in der Ökologie.

Die Zivilgesellschaft tut sich mit der Pandemie sehr schwer. Entscheidungen werden vertrödelt, hinausgeschoben und führen zu unerwünschten Entwicklungen. Widersprüchliche Regeln sorgen für Unmut und Unverständnis. Am ersten Frühlingswochenende sind die ÖV-Betriebe und die Autobahnen voll. Für die Bergbahnen und die Gondeln ins Skigebiet gelten Abstandsregeln.  Man kann nur hoffen, dass dieser Zustand der bewussten Inkompetenz entspricht. Dann können Lernprozesse ausgelöst werden. Maskenmaterial, Impfstoffe und viele andere Dinge waren nur beschränkt vorhanden. Schnellimpfmöglichkeiten, beispielsweise der in Europa angewendete Spucktest, wird in Spitälern und Schulen angewendet. Massentests zeigen ihre Wirkung bei den Fallzahlen, werden aber noch nicht flächendeckend angewendet. Die verschiedenen Geschwindigkeiten der Impfungen in den Kantonen werden in erster Linie bei den Risikogruppen umgesetzt. Bisher ist nicht klar, dass die Ansteckungen in armen Quartieren deutlich höher sind als in reichen Quartieren von Gemeinden; an der Goldküste gibt es kaum Ansteckungen. Bis Mitte Jahr sollen alle geimpft sein, die das wollen. Man kann hoffen. Die aktuelle Situation stimmt zuversichtlich.

Israel gilt als Impfweltmeister.  Positive Wirkungen sind nachgewiesen. Geimpfte geben das Virus nicht weiter und werden nicht angesteckt. Ein „grüner Pass“ für Geimpfte, mit Erleichterungen, wird eingeführt. Das ist in der Schweiz so (noch) nicht denkbar. Die Digitalisierung wäre für die Datenlage der Schweiz eine wesentliche Unterstützung. Daten zur Anzahl Erkrankungen sollten in eine zentrale Datenbank übermittelt werden. Sie spiegeln die Realität. In der Wirklichkeit werden immer noch viele Daten von Ärzten und Spitälern per Fax übermittelt und dann wieder abgetippt. Dass bei diesen Voraussetzungen viele Fehler entstehen ist klar. Die ausgewiesenen Zahlen können, mit diesen Voraussetzungen, zu Recht angezweifelt werden. Das Gesundheitswesen und die Verwaltung lebt in einem digitalen Zustand vor 20 Jahren, wie das ein – zurückgetretenes – Mitglied der Task Force ausgedrückt hat.

Das Pandemiemanagement kann mit der Strategie „Durchwursteln“ charakterisiert werden. Das Vortasten im Nebel führt zu Willkür bei den einverlangten Massnahmen. „Trial and Error“ funktioniert in Ansätzen oder so lange bis der Versuch durch den Irrtum ersetzt wird. Zuversicht wird verströmt, weil die Infektionszahlen stabil sind oder leicht sinken, die Todesfälle und Spitaleinweisungen rückläufig sind.  Die Proteste in der Bevölkerung, der Politik und bei den Kantonen mehren sich. Die Anzahl Hass-Botschaften auf den sozialen Medien und die Bedrohung von Regierungsmitgliedern häufen sich. Die persönliche Freiheit wird stark vermisst. Ist Freiheit sich mit dem Auto oder ÖV dort und wann auch immer zu bewegen, wo ich will? Ist der Kontakt mit anderen Menschen das, was Freiheit ausmacht? Auch wenn bekannt ist, dass der fehlende Körperkontakt zu Stress führt, psychische Erkrankungen und steigende Anrufe bei der dargebotenen Hand auslöst, spricht niemand von der Selbstbeschränkung, die auch ein Teil des Freiheitsverständnisses sein muss.

Die Entscheidungsfindung in der Politik ist an die föderale Kultur gebunden. Ein Unterschied zwischen einer Krise und dem normalen, gesetzlichen Findungsprozess wird nicht gemacht. Die Machtstrukturen zwischen der Regierung und den Kantonen sind unklar. Die Langsamkeit wird zelebriert und kultiviert. Sie führt zur Ungleichheit, wie das in der Pandemie beobachtet werden kann. Eine Umfrage in 17 Ländern von 2020 setzt die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft an die dritte Stelle der Probleme. Die verfügbaren Einkommen bei Armen und Reichen sind sehr unterschiedlich betroffen. Arm – Einkommen von CHF 4 000.-- wird noch ärmer und Reich – mehr als CHF 16 000.-- wird noch besser gestellt. Das aktuelle Härtefallregime ist nicht harmonisiert. In einzelnen Kantonen fliessen a-fonds-perdu-Beiträge, in anderen fliesst kein Geld. Die Flickenteppich-Strategie wird weitergeführt und unterstützt die Langsamkeit. Die Hoffnung auf Besserung wird in die Frühjahressession des Parlaments verlegt, in der Hoffnung auf frühere Öffnungen im Gastro oder, dass aus Verordnungen ein landesweit gültiges Gesetz formuliert wird. Es wird noch “besser“; Reiche kaufen sich Aufenthaltsbewilligungen und zahlen Steuern. Flüchtlinge erhalten CHF 8.—pro Tag. Die Lohnungleichheit ist ein „Evergreen“. Neuste Untersuchungen zeigen, dass sich der Zustand noch immer nicht verbessert hat. Die Langsamkeit treibt ihre Blüten und führt zu ungerechten Verteilungsprozessen. Die Besteuerung von zweitverdienenden Familien harrt immer noch einer Verbesserung durch die Individualbesteuerung. Grosse Vermögen werden mit geringen Progressionen besteuert. Die Verteilung der Vermögen geht weiter auseinander. 0,3 % - also rund 17 000 Personen – verfügen über 30% aller Vermögenswerte. Die Erbschaftssteuer ist weiterhin ein Traum. Ein Lob für die Langsamkeit.

Der „grosse Knüller“ zum Thema Langsamkeit ist das EU-Rahmenabkommen. Seit über 10 Jahren wird darüber gesprochen und manchmal auch verhandelt. Es geht immer um das Gleiche. In der Schweiz behaupten viele Politiker, das Rahmenabkommen mit der EU habe bei einer Volksabstimmung keine Chance. Prominent besetzte Initiativen sind lanciert.  Institutionell bringt das Abkommen aber die Mitsprache in der Rechtssetzung, mit regelmässigen Kontakten auf allen Ebenen von der Regierung bis zum Parlament. Der emeritierte Professor Thomas Cottier, Spezialist im Völkerrecht, beurteilt die mögliche Vereinbarung wie folgt: «Das Schiedsverfahren schützt die Schweiz vor unverhältnismässigen Sanktionen. Vorausentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sind auf die Auslegung von EU-Recht beschränkt und betreffen die Grundbestimmungen der bilateralen Staatsverträge nicht.  Die völkerrechtlichen Bedingungen für einen Lohnschutz werden verbessert. Es gilt der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit».  Die Garantie bindet auch den Europäischen Gerichtshof. Die Schweiz kann neu von der Amts- und Rechtshilfe und dem europäischen Binnenmarkt-Informationssystem profitieren. Der anfechtbare Lohnschutz wird auf eine solide Grundlage gestellt. Damit wird ein Entsenderecht ermöglicht, das weiterhin von den Sozialpartnern administriertwerden kann. Das Rahmenabkommen verpflichtet nicht zur umfassenden Übernahme der Sozialhilfe, der Unionsbürgerschaft. Die einschlägige Richtlinie wird weder im Freizügigkeitsabkommen noch im Rahmenabkommen erwähnt.  Verpflichtungen können nicht über bisheriges Recht hinausgehen. Nicht erwerbstätige Personen werden einer regelmässigen Erneuerung der Niederlassung unterstellt und sind an hinreichende Mittel für den Lebensunterhalt gebunden. Es gibt keine Veränderung im Bereich der kantonalen Subventionen. Die Schweiz kann nicht gegen ihren Willen eingeklagt werden». Man kann gespannt sein, was die neue Verhandlungspartnerin bei der EU für die Schweiz auslösen kann.

Warum hat die Politik Probleme mit dieser Art Abkommen mit der EU? Es ist immer hinter verschlossenen Türen verhandelt worden, das alte Souveränitätsverständnis und schliesslich die versteckten, protektionistischen Agenden, die von einer Partei und von den Sozialpartnern ausgenützt werden. Die Souveränität ist für die Identität eines Landes wichtig. Sie bedeutet eigene Gestaltung der rechtsstaatlichen Strukturen mit Autonomie bei deren Umsetzung. Grenzen der Souveränität sind da zu finden, wo es für ein Land um höhere Interessen geht. Dazu gibt es kündbare Verträge. Für die Schweiz wird es immer schwierig, wenn aufgrund des Drucks von grossen Staaten nachgegeben werden muss. Die Geschichte ist dazu ein gutes Beispiel. Ein Witwer aus Appenzell, der sich gegenüber den Witwenrenten benachteiligt fühlt, hat beim Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und Recht bekommen. Es geht um viel Geld und die Bedeutung des Völkerrechts. Nach dem Einsprecher widerspricht die Schweizer Praxis der Gleichstellung von Frau und Mann. Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass die aktuelle Regelung die Menschenrechtskonvention verletzt. Ein weiteres Beispiel für die Kultur der Langsamkeit.

Eduard Hauser

 

Autor

Kulturblogger Glarus

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Hauser Eduard
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Kategorie

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Publiziert am

01.03.2021

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