Dafi Kühne, Förderbeitrag 2014 - Bilder: Kulturförderung Kanton Glarus
Dafi Kühne, Förderbeitrag 2014 - Bilder: Kulturförderung Kanton Glarus
Ausschreibung Förderbeitrag für Kulturschaffende - 1
Ausschreibung Förderbeitrag für Kulturschaffende - 1
Mathias Elmer, Förderbeitrag 2018 - Bilder: Kulturförderung Kanton Glarus
Mathias Elmer, Förderbeitrag 2018 - Bilder: Kulturförderung Kanton Glarus
Ausschreibung Förderbeitrag für Kulturschaffende - 1
Ausschreibung Förderbeitrag für Kulturschaffende - 1

Glarus

Ausschreibung Förderbeitrag für Kulturschaffende

Glarner Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sind eingeladen, sich bis am 18. Oktober 2019 für den Förderbeitrag 2020 zu bewerben.

Der Kanton Glarus fördert ausgewiesene Kulturschaffende mit dem jährlichen Förderbeitrag. Glarner Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sind eingeladen, sich bis am 18. Oktober für den Förderbeitrag 2020 zu bewerben.

1. Zweckbestimmung
Als Förderbeitrag für Kulturschaffende kann der Regierungsrat jährlich einen Beitrag von maximal  25'000 Franken vergeben. Der Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, damit sie gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Der Beitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen.

2. Voraussetzungen und Bestimmungen
Für den Förderbeitrag in Betracht kommen Kulturschaffende, die


  • Glarner Bürger sind
  • seit fünf Jahren im Kanton Glarus gesetzlichen Wohnsitz haben
  • zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre im Kanton gewohnt haben
  • in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film, Foto oder Video
  • ein künstlerisch oder wissenschaftlich überzeugendes Projekt vorlegen
  • Ein Förderbeitrag kann derselben Person in ausserordentlichen Fällen im Abstand von einigen Jahren zwei- bis höchstens dreimal gewährt werden

Man kann nicht im gleichen Jahr einen Förderbeitrag und einen Werkbeitrag erhalten.

3. Ausschreibung und Termin


  • Personalien; Angabe des Kantonsbürgerrechts bzw. Dauer des Wohnsitzes im Kanton
  • Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise
  • Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wir
  • Eingabetermin: 18. Oktober 2019

Das Dossier einreichen an:


Departement Bildung und Kultur
Hauptabteilung Kultur
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus

4. Auswahlverfahren


  • Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens.
  • Die Kommission beantragt dem Regierungsrat die Zuteilung oder die Ablehnung eines Förderbeitrags.
  • Kommission und Regierungsrat sind nicht verpflichtet, einen Förderbeitrag zu vergeben, wenn sie zum Schluss kommen, kein eingereichtes Projekt genüge den Anforderungen.
  • Die Entscheide des Regierungsrates sind endgültig. Sie werden den Bewerberinnen und Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
  • Die Anträge und Erwägungen der Kulturkommission werden nicht bekannt gegeben.

5. Schlussbericht
Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr haben die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht einzureichen, in dem sie den Regierungsrat und die Kulturkommission über das geförderte Projekt orientieren.

Autor

Kulturblogger Glarus

Kontakt

Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

10.09.2019

Webcode

www.glarneragenda.ch/rLY1UF