Glarus
Coronavirus–Impfung: Fragen und Antworten (FaCoronavirus-Impfung: Fragen und Antworten (FAQ)AQ)
Die Impfung gegen COVID-19 ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Pandemie. Der Kanton Glarus hält sich dabei an die Impfstrategie des Bundes.
Wann kann ich mich impfen lassen?
Der ordentliche Start für die Impfung gegen das Coronavirus im Kanton Glarus war am Dienstag, 5. Januar 2021. Ab dann wurden die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegezentren von mobilen Equipen geimpft. Ab Montag, 11. Januar 202,1 ist eine Anmeldung für einen Impftermin online möglich. Das Impfzentrum im Gesellschaftshaus in Ennenda steht ab Mittwoch, 13. Januar 2021, in Betrieb.
Wer wird zuerst geimpft?
Alle Glarnerinnen und Glarner können sich freiwillig und kostenlos gegen COVID-19 impfen lassen. Die Impfstrategie des Bundes sieht folgende Priorisierung vor:
- 1. Zielgruppe: Besonders gefährdete Personen
- 2. Zielgruppe: Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
- 3. Zielgruppe: Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder, betreuende Angehörige) von besonders gefährdeten Personen
- 4. Zielgruppe: Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z. B. Heime für Menschen mit Behinderung oder betreute Wohngruppen)
- 5. Zielgruppe: Restliche Bevölkerung
Wo kann ich mich anmelden und wer entscheidet dann über die Priorisierung?
Die Anmeldung ist ab Montag, 11. Januar 2021, möglich und erfolgt dann über den folgenden, jetzt noch nicht freigeschalteten Link: https://gl.impfung-covid.ch
Die Software für die Anmeldung wird vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Die Erfahrung anderer Kantone zeigt bisher, dass es zeitweilig Verzögerungen bei der Anmeldung geben kann. Diese liegen nicht im Einflussbereich des Kantons. Es wird aber das Möglichste unternommen, um einen funktionierenden Ablauf und Service zu gewährleisten.
Die Online-Anmeldung erfolgt schweizweit über eine gemeinsame Informatik-Plattform. Dieses priorisiert auf der Grundlage der Impfstrategie. Bei der Online-Anmeldung müssen deshalb verschiedene Angaben gemacht werden. Ohne diese Angaben ist eine Anmeldung nicht möglich. Personen ohne Zugang zu einer Online-Anmeldung werden gebeten, sich an Angehörige zu wenden. Ausserdem erhalten Personen ohne Internetzugang Unterstützung durch die Pro Senectute Glarus, unter folgender Telefonnummer:
Ist die Impfung freiwillig?
Ja. Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Eine Impfung wird aber empfohlen.
Wo bekomme ich eine Impfberatung?
Die Impfberatung erfolgt über den Hausarzt. Weder der Kanton Glarus noch das Impfzentrum machen eine Impfberatung. Für Personen ohne Hausarzt steht eine telefonische Beratung des Bundes unter der Telefonnummer zur Verfügung. Die Linie ist täglich von 06.00 bis 23.00 Uhr in Betrieb.
Wie viele Impfdosen stehen im Kanton Glarus zur Verfügung?
1950 Personen können im Januar und Februar inklusive der notwendigen Zweitimpfung geimpft werden. Neben rund 800 Personen in den Alters- und Pflegezentren werden im kantonalen Impfzentrum im Gesellschaftshaus in Ennenda in der zweiten Januarwoche 275 Personen, in der dritten Januarwoche 400 Personen und in der vierten Januarwoche 475 Personen geimpft. Die Impfintensität wird erhöht, sobald mehr Impfdosen zur Verfügung stehen.
Wieso können nicht mehr Personen geimpft werden?
Die Impfstoffe sind knapp und werden weltweit nachfragt. Die Impfstoffe werden in der Schweiz durch den Bund auf die Kantone aufgeteilt (Kontingente). Die Armee liefert die Impfstoffe aus. Impfstoffe können auf dem freien Markt nicht eingekauft werden.
Wie viele Personen sind im Kanton bis im Sommer 2021 geimpft?
Das ist im Moment nicht gewiss. Sicher ist, dass dem Kanton Glarus im März 2021 nochmals 975 Impfdosen zur Verfügung stehen. Zwei weitere Impfstoffe stehen vor der Zulassung durch die Schweizerische Heilmittelbehörde (Swissmedic). Sobald die Zulassung erteilt wird, stehen sehr schnell sehr viel mehr Impfdosen zur Verfügung. Diese werden ebenfalls wieder auf die Kantone aufgeteilt. Der Kanton Glarus ist demzufolge in einer rollenden Impfplanung. Sobald neue Informationen vorliegen, werden die Zahlen im Kanton angepasst.
Wieso sollte ich mich impfen lassen?
Es sprechen eine Reihe von guten Gründen dafür, dass sich sowohl besonders gefährdete Menschen in einer ersten Phase wie auch die weitere Bevölkerung in einer zweiten Phase impfen lassen.
- Die Impfung schützt vor einer COVID-19-Erkrankung. Obwohl viele Menschen kaum Symptome entwickeln oder einen milden Krankheitsverlauf haben, ist ein schwerer Verlauf möglich.
- Nach einer Infektion mit dem Coronavirus können andauernde gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Atemschwierigkeiten oder Müdigkeit) auftreten. Dies kann auch bei jüngeren, gesunden Personen der Fall sein. Durch eine Impfung senken Sie das Risiko, sich überhaupt anzustecken.
- Sie schützen mit einer Impfung Personen in Ihrem Umfeld. Es gibt Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie tragen mit einer Impfung dazu bei, andere Personen zu schützen.
- Das soziale und wirtschaftliche Leben ist durch das Coronavirus eingeschränkt. Je weniger Personen angesteckt werden, desto eher ist die Normalisierung des Alltags wieder möglich.
Epidemiologisch macht es Sinn, möglichst viele Menschen zu impfen. Eine Durchseuchung der Bevölkerung ist nicht ratsam. So könnten weitere Mutationen von Viren entstehen, welche die Impfwirkung aushebeln und die Risikogruppe wieder anfälliger machen könnten. Aktuell ist bereits eine neue Variante des Coronavirus aufgetreten, die ansteckender zu sein scheint als bisherige Varianten.
Welche Nebenwirkungen können nach der Impfung auftreten?
Gemäss der Impfstoffhersteller gibt es bisher keine Sicherheitsbedenken.
Autor
glarus24.ch
Kontakt
Kategorie
- Glarus
Publiziert am
Webcode
www.glarneragenda.ch/K1LyrW