Glarus

Auf der Basis des Irrtums

Zwei Traktanden bewegten den Landrat – einerseits die Gewährung des freien Kantonsbeitrags zur Entwässerung, anderseits der Bericht der Geschäftsprüfungskommission zu den Tätigkeiten.

Doch beginnen wir von vorn: Die 2. Lesung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen verlief ohne Wortmeldung, die Vereinbarung wurde angenommen. Dann ging es – für fast 50 Minuten – um einen Irrtum bei der Finanzierungsberechnung des Entwässerungsstollens Braunwald, was den Beschluss über einen freien Kantonsbeitrag nötig machte.

Motiviert und detailliert

Laut Präsidentin Susanne Elmer Feuz war dies in der Kommission motiviert und detailliert besprochen worden, doch «es beruht auf einem Fehler, respektive Missverständnis.» Im Waldgesetz steht dazu, dass der Kanton 80 Prozent leiste, unter Einbezug der allfälligen Förderbeiträge des Bundes. Man war aber 2016, bei der Behandlung dieser Finanzierung, von 85 Prozent ausgegangen. Der Irrtum hielt sich ein Jahr lang, es entstand ein Fehlbetrag von 5 Prozent oder eben maximal 1,622 Mio. Franken auf den gesamten Kosten. Wer sollte das bezahlen? Bei Gemeinde und bei Korporation war die Finanzierung da schon gesprochen worden – auf der Basis des Irrtums. Weil Gemeinde und Korporation je 7,5 Prozent sprachen, der Kanton aber nur 80 Prozent trägt (zusammen mit dem Bund) – entstand der Fehlbetrag von 5%. «Die Kommission schloss sich dem Vorgehen des Kantons an, dies in einem freien Beitrag zu sprechen. Denn das Projekt reduziert das Risiko für die Bauten in Braunwald um 85 Prozent oder pro Jahr um 10,5 Mio. Franken. Der Plan», so Elmer Feuz, «ist also geeignet, um die Probleme in Braunwald deutlich zu verringern, auch wenn sie nicht ganz beseitigt werden können. Das Projekt ist äusserst erfolgversprechend.» Die längerfristigen Auswirkungen der Entwässerung auf Umwelt und die Gebäude sollen – so die Kommission – abgeschätzt werden. Abschliessend wird die Landsgemeinde über den Bausteuerzuschlag befinden. Ohne freien Beitrag wäre ein kantonal wichtiges und erfolgversprechendes Projekt gefährdet, denn die Korporation sei mit ihrem Beitrag finanziell am Anschlag, in der Gemeinde wäre eine weitere Versammlung nötig. Zudem werde der Bund wohl grosszügiger sein – deshalb Antrag der Kommission für den freien Kantonsbeitrag.

Einigkeit und…

Alle Fraktionen waren sich einig, auf das Geschäft einzutreten und es zu unterstützen. Ann Christin Peterson sprach von einem hochwirksamen Projekt, eine Massnahme dränge sich auf. «Der Boden saugt das Wasser wie ein Schwamm auf, das macht es immer wahrscheinlicher, dass etwas passiert. Zudem ist es auch umwelttechnisch ein wirksames Projekt, die rote Zone kann durch die Massnahme zurück in die blaue oder gelbe Zone gelegt werden.» Ähnlich argumentierte René Marfurt. Das Projekt sei zudem für die zukünftige Erschliessung wichtig: «Es gibt einen Gewinn in Form einer Risikoreduktion von 85 Prozent, so dass in Braunwald wieder investiert werden kann. Der Bund hat auch ein hohes Interesse am Projekt, die Entwässerungskorporation hat sehr gut gearbeitet. Schade, dass das Missverständnis entstand, in den Protokollen schon von 2017 wurde von 85 Prozent gesprochen. Die Mitgliederbeiträge der Entwässerungskommission wurden verdoppelt – sie trägt also auch etwas bei.» Urs Sigrist lobte die gute und ausführliche Information der Kommissionsmitglieder. «Das hohe Schadenpotenzial macht uns allen bewusst, dass dies eine wichtige Vorlage ist.» Es sei eine Investition mit grosser Kostenfolge für den Kanton und, so Sigrist, «die effektiven Kosten stehen erst in sieben Jahren fest, bis dann kann noch vieles passieren – erst da kann der definitive Antrag erfolgen.» Sabine Steinmann argumentierte, es gebe keine Alternativen zum Stollen, wichtig sei, dass es jetzt vorwärts gehe. Sie ergänzte: «Die gefährlichen Starkniederschläge haben auch mit dem Klimawandel zu tun – deshalb braucht es immer auch den Schutzgedanken für unsere Bevölkerung und die Kompensation als Umweltmassnahme.» Auch für Samuel Zingg, Präsident der begleitenden Finanzaufsichtskommission, war es nicht opportun, die wichtige Vorlage wegen etwas Formalem zu verzögern. «Die Diskussion ging um gebundene Ausgaben», man sei aber mit dem Instrument Bausteuerzuschlag in den letztenJahren gut gefahren. «Wenn man Projekte in dieser Grösse der Landsgemeinde vorlegt (Kostendach 16,5 Mio. Franken), will man auch sagen können, wie das finanziert werden. Man will sich nicht festlegen, wie hoch der Bausteuerzuschlag sein wird, doch grundsätzlich soll es über einen solchen Beitrag geschehen.»

…ein Streichungsantrag

Hans Jenny mahnte: «Die Zeit drängt, hier geht es um Mensch gegen Natur, und da verliert der Mensch, wenn man zu lange wartet.» In Sachen Finanzierung über einen Bausteuerzuschlag reiche es, zu entscheiden, wenn 2027 die definitiven Kosten feststehen. Dagegen opponierte Markus Schnyder namens der SVP-Fraktion. «Hier geht es für den Landrat lediglich um den freien Kantonsbeitrag. Die Mehrheit der Fraktion ist der Ansicht, dass der Kanton alles tragen soll. Eine Minderheit wollte die Verteilung auf alle drei Parteien.» Schnyder stellte aber den Antrag, Punkt drei zu streichen und das Projekt degressiv zu finanzieren. «Die Bausteuer ist dort sinnvoll, wo der Stimmbürger Ja oder Nein sagen kann. Doch dieses Projekt ist eine gebundene Ausgabe, hier bedeutet ein Bausteuerzuschlag eine Steuererhöhung, gegen die wir sind.» Regierungsrat Kaspar Becker schloss sich dem angepassten Vorschlag der Finanzaufsichtskommission an. «Markus Hefti als Präsident und die Entwässerungskorporation leisten sehr gute Arbeit und treiben das Projekt voran.» Deshalb erst habe sich der Bund für eine Mitfinanzierung entschieden. «Wir mussten darauf aufmerksam machen, dass der Irrtum bestand. Deshalb entschieden wir uns – mit der Finanzdirektion, der Korporation und der Gemeinde zusammen – für diesen Weg des freien Beitrags. Es ist definitiv nicht nur eine Braunwald-Vorlage, der ganze Kanton ist betroffen.

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glarus24.ch

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Publiziert am

18.11.2020

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