Kanton Glarus unterstützt Kulturanbieter mit Ausfallentschädigungen - 1

Culture

Kanton Glarus unterstützt Kulturanbieter mit Ausfallentschädigungen

Nach dem Hilfspaket für die Wirtschaft stimmt der Regierungsrat auch einem Unterstützungsfonds für den Kulturbereich zu. Der Bundesrat hat weitreichende Massnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus getroffen. Vom geltenden Veranstaltungsverbot sind Kulturinstitutionen und Kulturschaffende direkt und stark betroffen. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, hat der Bundesrat Gelder in der Höhe von 280 Millionen Franken gesprochen. Gemäss der COVID-Verordnung Kultur des Bundes sind Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vorgesehen.

Leistungsvereinbarung Bund / Kanton Glarus
Für den Vollzug sind gemäss der bundesrätlichen Verordnung zum Teil direkt die Kulturverbände zuständig, zum Teil die Kantone. So stellt der Bund dem Kanton Glarus einerseits 351'000 Franken für Soforthilfen bzw. zinslose Darlehen zur Verfügung. Andererseits übernimmt der Bund – in einem Gesamtvolumen von maximal 509'000 Franken – die Hälfte der Ausfallentschädigungen, welche der Kanton Glarus ausschüttet. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur genehmigt, welche die Modalitäten dazu regelt.

Kanton errichtet Unterstützungsfonds mit 150'000 Franken
Für die Finanzierung des Kantonsanteils an den Ausfallentschädigungen im Kulturbereich schafft der Regierungsrat einen Spezialfonds. Analog zum Vorgehen zur Unterstützung der Glarner Wirtschaft wird dieser mit Mitteln aus den Steuerreserven alimentiert. Gemäss vorläufiger Einschätzung des Departements Bildung und Kultur (DBK) könnten insgesamt bis zu 300'000 Franken an Ausfallentschädigungen nötig werden, was eine Fondseinlage von 150'000 Franken erfordert. Nicht benötigte Mittel gehen später zurück in die Reserven. Die Beteiligung des Kantons an den Unterstützungsleistungen zugunsten der Glarner Kultur passt zum Ziel des Regierungsrates, die Funktionstüchtigkeit der lokalen Wirtschaft zu sichern.

Kulturschaffende, die im Kanton Glarus Wohnsitz haben bzw. Kulturinstitutionen, die ihren statutarischen Sitz im Kanton Glarus haben, können bei der Fachstelle Kulturförderung eine Ausfallentschädigung oder auch Soforthilfe, das heisst einen Antrag für rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen.

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Fachstelle Integration

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Publié à

07.04.2020

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