Musikunterricht im Glarnerland soll günstiger werden • Foto: Ruedi Kuchen, Festival Jazz in Glarus
Musikunterricht im Glarnerland soll günstiger werden • Foto: Ruedi Kuchen, Festival Jazz in Glarus

Glarus

Regierungsrat möchte Musikunterricht stärken

Die Unterstützung von Musikunterricht soll im Kanton Glarus ausgebaut werden. Der Regierungsrat schickt eine Vorlage für die Totalrevision des Gesetzes über die musikalische Bildung in die Vernehmlassung.

Im Juni 2020 hat der Landrat eine Motion mehrerer Landräte überwiesen. Diese forderten, die geltende Beschränkung der Musikförderung auf die obligatorische Schulzeit aufzuheben. Ausserdem sollten einkommensabhängige Tarife eingeführt und eine Begabtenförderung ermöglicht werden. Der Regierungsrat will dem Landrat zuhanden der Landsgemeinde beantragen, das Gesetz über die musikalische Bildung anzupassen. Der Kanton soll neben Kindern und Jugendlichen künftig auch junge Erwachsene unterstützen. Das totalrevidierte Gesetz soll per 1. August 2021 in Kraft treten. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Gesetz nach zwölf Jahren überarbeitet

Das Gesetz über die musikalische Bildung des Kantons Glarus stammt aus dem Jahre 2008. Es sieht vor, dass der Kanton an die Unterrichtskosten von schulpflichtigen Kindern pauschale Schülerbeiträge in der Höhe von 65 Prozent der durchschnittlichen Besoldungskosten leistet. Ergänzend dazu hat der Verein Glarner Musikschule Anspruch auf einen Grundbeitrag an die weiteren Kosten. Eine einkommensabhängige Förderung des Musikunterrichts («Sozialtarife») praktiziert der Kanton heute nicht. Die Tarifgestaltung ist weitgehend den Musikschulen überlassen.

2012 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung zu. Er verpflichtet Musikschulen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden, zu deutlich reduzierten Tarifen für Kinder und Jugendliche und zu Sozialtarifen für einkommensschwache Familien. Im Kanton Glarus wurde die Umsetzung dieser neuen, übergeordneten Vorgaben bisher den Musikschulen selbst überlassen. Die Förderpraxis der öffentlichen Hand wurde darauf nicht abgestimmt. Dies soll mit der vorliegenden Gesetzesrevision korrigiert werden.

Musikunterricht generell günstiger anbieten für Kinder und Jugendliche

Im überregionalen Vergleich fällt das hohe Tarifniveau der Glarner Musikschulen auf. Hohe Kosten hindern viele Kinder und Jugendliche am Zugang zu musikalischer Bildung. Um die Teilnehmerbeiträge dem Niveau der umliegenden Kantone anzunähern, sind sie generell zu senken.

Infrastruktur: Ressourcen der Schulen nutzen

Die Schulhäuser der Gemeinden eignen sich ausgezeichnet, den Kindern den ausserschulischen Musikschulunterricht näherzubringen. Vielfach ist der Weg zur Musikschule bei weniger zentralen Wohnlagen eine schwer überwindbare Hürde beim Erlernen eines Musikinstruments. Die Gemeinden können über einen einfachen Zugang zu ihren Schulhäusern ohne nennenswerten finanziellen Aufwand die musikalische Bildung direkt unterstützen und die Musikschulen von zusätzlichen Kosten entlasten.

Finanzielle Auswirkungen

Im Jahr 2019 haben Lernende nach abgeschlossener Schulpflicht an den Glarner Musikschulen Unterricht im Umfang von rund 90 Lektionen à 30 Minuten pro Woche besucht. Für diesen Unterricht sind pro Semester bis zu 900 Franken zu bezahlen. Soll das Schulgeld auf das Niveau der Tarife für schulpflichtige Lernende gesenkt werden, sind dafür voraussichtlich rund 140'000 Franken einzusetzen. Ein weiterer Aufwand von geschätzten 15'000 Franken soll für einen Rabatt («Sozialtarif») für Familien aufgewendet werden, die nicht über ein bestimmtes Einkommen verfügen. Zusammen mit weiteren Anpassungen ist mit jährlichen Mehrkosten von 248'000 Franken zu rechnen.

Der jährliche Aufwand für die Förderung der musikalischen Bildung hat sich seit dem Jahr 2010 von rund 1,2 Millionen Franken auf zuletzt gut 900'000 Franken im Jahr 2019 reduziert. Ursache dieser Entwicklung war im Wesentlichen ein deutlicher Rückgang der Zahl der Musikschülerinnen und -schüler. Die zusätzlichen Aufwendungen dürften voraussichtlich zu einer finanziellen Belastung führen, wie sie vor zehn Jahren bestand. Diese sind allerdings nicht abschliessend zu beurteilen, zumal die vorliegende Gesetzesrevision eine als ungenügend erkannte Förderpraxis angehen und einen gewissen Gestaltungsspielraum schaffen will.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

16.09.2020

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