Bild: Kanton Glarus, Samuel Trümpy Photography
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Kantonale Jungschwingertag 2012, Buchholz Glarus
Kantonale Jungschwingertag 2012, Buchholz Glarus
Bild: Kanton Glarus, Samuel Trümpy Photography
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Kultur

Massnahmenpaket für Glarner Kultur und Sport

Der Bundesrat hat am 13. und am 20. März 2020 ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beschlossen. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, Entlassungen zu vermeiden, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständigerwerbende aufzufangen. Die Massnahmen werden schnell und zielgerecht wirken. Bei Beginn der Erholung sollen sie wieder rückgängig gemacht werden.

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist in der Kulturbranche hoch. Ebenso gibt es zahlreiche grosse und kleine Kulturunternehmen und Kulturinstitutionen, die in ihrer Existenz bedroht sind.

Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Am 20.3.2020 hat er die Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor – COVID-Verordnung Kultur – erlassen.

https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/coronavirus.html

Diese umfasst Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Der Bund wird in den nächsten Tagen bzw. Wochen Richtlinien für diese Beiträge erlassen.

Kontakt für Kulturschaffende, - vereine, -unternehmen
Die Kantone ihrerseits werden nächstens darüber entscheiden wie ihre Kredite für Ausfallentschädigungen gemäss COVID-Verordnung ausfallen werden. Zuständig für den Vollzug der Massnahmen des Bundes werden ebenfalls die Kantone sowie zum Teil die Kulturverbände sein. Der Kanton Glarus wird nächstens detaillierter informieren. Bis dahin nimmt die Fachstelle Kulturförderung gerne Ihre Anliegen und Fragen entgegen kultur@gl.ch.

Kontakt für Sportorganisationen
Zuständig für den Vollzug der Massnahmen ist das Bundesamt für Sport (BASPO). Dieses erarbeitet derzeit mit Experten die Modalitäten. Ende Woche ist mit neuen Informationen zu rechnen, wohin man sich mit Gesuchen etc. wenden kann. Bis dahin nimmt die Fachstelle Sport gerne Anliegen und Fragen entgegen: Telefon 055 646 62 07, E-mail sport@gl.ch.

Autor

Departement Bildung und Kultur

Kontakt

Kategorie

  • Kultur

Publiziert am

23.03.2020

Webcode

www.glarneragenda.ch/mdbZfq