Bild: pixabay.com
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Glarus

Keine Krankenbesuche mehr am Kantonsspital

Das Kantonsspital Glarus hat zur Umsetzung der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Weisung betreffend Besuchsregelung und Benutzung anderer öffentlicher Räume erlassen.

Besuchsregelung
Der Besuch von Angehörigen und Bekannten im Spital ist ab Samstag, 14. März 2020, nur noch in dringenden Ausnahmefällen erlaubt. Ausgenommen sind Partner auf der Familienabteilung sowie nahe Verwandte von schwerstkranken Patienten.

Keine Mittagessen mehr für Externe
Das Restaurant bleibt für externe Personen für Mittagessen geschlossen. Die Cafeteria bleibt für die ausnahmsweise zugelassenen externen Besuchenden sowie für Patientinnen und Patienten geöff-net. Für die Mitarbeitenden bleibt das Verpflegungsangebot unverändert.

Autor

Kantonsspital Glarus

Kontakt

Kantonsspital Glarus AG
Burgstrasse 99
8750 Glarus
info@ksgl.ch
055 646 33 33

Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

13.03.2020

Webcode

www.glarneragenda.ch/1BCLeH