Das Gesetz über die digitale Verwaltung kommt in die Umsetzungsphase. Foto: iStock
Das Gesetz über die digitale Verwaltung kommt in die Umsetzungsphase. Foto: iStock

Glarus

Informatikverordnung geht in die Vernehmlassung

Das Gesetz über die digitale Verwaltung kommt in die Umsetzungsphase. Der Regierungsrat schickt zunächst den Entwurf der Verordnung über die Informatik und die Leistungsvereinbarung über IT-Dienstleistungen in die Vernehmlassung. Diese regelt unter anderem die Infrastruktur und die Dienstleistungen der Informatik von Kanton, Gemeinden und weiteren Bezügern.

In seiner Legislaturplanung 2019–2022 setzte sich der Regierungsrat das Ziel, die öffentliche Verwaltung in den Kernbereichen zu digitalisieren. Er formulierte zwei zentrale Massnahmen: die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie sowie die Prüfung einer Zusammenlegung der Informatik von Kanton und Gemeinden.

Die Landsgemeinde 2022 hat das Gesetz über die digitale Verwaltung erlassen und damit auch die Zusammenführung der Informatikstrukturen von Kanton und Gemeinden beschlossen. Damit die neue Informatikorganisation ihren Betrieb am 1. Januar 2023 aufnehmen kann, muss das Gesetz zusammen mit den detaillierten Ausführungsbestimmungen durch den Regierungsrat auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt werden. Gleichzeitig hat der Regierungsrat über den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für das Jahr 2023 mit den Glarner Gemeinden und weiteren Leistungsbezügern zu befinden.

Informatikdienstleistungen aus einer Hand
Mit der Verordnung über die Informatik (ITV) werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) am 1. Januar 2023 geschaffen. Neben den Grundsätzen des Informatikeinsatzes regelt sie insbesondere die Aufgaben und Zusammensetzung der verschiedenen Gremien der Informatikorganisation. Darüber hinaus legt sie die Instrumente fest, mit denen die Informatik ergänzend zu den beiden Strategien künftig geplant und gesteuert werden soll.

Die Vorlage geht in eine Vernehmlassung bei den Leistungsbezügern.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

08.11.2022

Webcode

www.glarneragenda.ch/4NnCbW