Die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der kantonalen Verwaltung treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Foto: Keystone
Die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der kantonalen Verwaltung treten per 1. Januar 2023 in Kraft. Foto: Keystone

Glarus, Südostschweiz

Gesetz über die Digitale Verwaltung tritt in Kraft

Der Regierungsrat setzt das Gesetz über die Digitale Verwaltung per 1. Januar 2023 in Kraft und stimmt den Leistungsvereinbarungen über IT-Dienstleistungen für das Jahr 2023 zu. Die Landsgemeinde 2022 beschloss die Zusammenführung der Informatik von Kanton und Gemeinden beim Kanton und somit der Zusammenschluss der Glarus hoch3 AG mit dem kantonalen Informatikdienst.

Auch wenn die Gemeinden künftig Informatikleistungen beim Kanton beziehen müssen, stehen ihnen weiterhin Mitwirkungsmöglichkeiten auf strategischer und operativer Ebene zur Verfügung. Mit dem IT-Steuerungsausschuss wurde ein gemeinsames Gremium geschaffen. Mit der Verordnung über die Informatik (ITV) werden die rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG) am 1. Januar 2023 geschaffen.

Neben den Grundsätzen des Informatikeinsatzes regelt sie die Aufgaben und Zusammensetzung der verschiedenen Gremien der Informatikorganisation. Darüber hinaus legt sie die Instrumente fest, mit denen die Informatik künftig geplant und gesteuert wird. Die ITV setzt damit die Zusammenführung der Informatikstrukturen von Kanton und Gemeinden um.

Prozesse werden verändert
Im Kontext dieser Verordnung umfasst der Begriff Informatik nicht nur das technisch geprägte Feld der Digitalisierungsprojekte, sondern auch die Prozesse und die Organisation rund um die Informatik. Noch nicht umgesetzt sind die Einführung des Behördenportals und damit zusammenhängend die Regelung des elektronischen Rechtsverkehrs im Verwaltungsverfahren sowie die Regelung von Finanzhilfen an Private. Die Regelung dieser beiden Bereiche erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die digitale Verwaltung wurden von den Betroffenen positiv gewürdigt. Die Zentralisierung der kantonalen und kommunalen Verwaltungsinformatik wird begrüsst, da sie die Harmonisierung der angewandten Informatik und der digitalen Transformation begünstigt, Kompetenzen klar regelt und Verwaltungsaufwände reduziert. Einzelne organisatorische und prozessuale Anliegen wurden berücksichtigt.

Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden
Angesichts der knappen zeitlichen Ressourcen und der bis Ende 2023 gültigen Leistungsvereinbarungen zwischen der Glarus hoch3 AG als bisherigem Dienstleister und den Gemeinden werden die bisherigen Leistungsvereinbarungen für ein Jahr befristet durch die Hauptabteilung Informatik fortgeführt. Für das Jahr 2024 soll dann eine gänzlich neue Leistungsvereinbarung erarbeitet werden.

Kanton soll Aktiven und Passiven von Glarus hoch3 übernehmen
Der Regierungsrat strebt an, dass der Kanton Glarus bei der Umsetzung des DVG die Aktiven und Passiven der Firma Glarus hoch3 AG gemäss Obligationenrecht übernimmt. Dazu muss der Verwaltungsrat zustimmen, damit ein Übernahmevertrag ausgearbeitet und von der Generalversammlung im Mai 2023 verabschiedet werden kann.

Autor

Staatskanzlei des Kantons Glarus

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Kategorie

  • Glarus
  • Südostschweiz

Publiziert am

20.12.2022

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www.glarneragenda.ch/WfDQW1