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Glarus

3G-Regel im Kantonsspital Glarus

Aufgrund der aktuell weiterhin angespannten Pandemie-Situation und zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie des Personals führt das Kantonsspital Glarus (KSGL) ab Mittwoch, 17. November 2021 die Covid-Zertifikatspflicht (3G-Regel) für Besuch ein.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der hochansteckenden Delta-Variante hat das Kantonsspital Glarus entschieden, die Zertifikatspflicht (3G-Regel) für Besucher*innen einzuführen. Das KSGL will damit die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Die Zertifikatspflicht tritt ab Mittwoch, 17. November 2021 in Kraft. Besucher*innen müssen ab dann ein gültiges Covid-Zertifikat inkl. gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorweisen. Ein Covid-Zertifikat erhält gemäss Vorgaben des BAG, wer vollständig geimpft ist, ein negatives Testresultat vorweisen kann oder nachweislich vom Coronavirus genesen ist. Weiterhin gilt im ganzen Spital Maskenpflicht. Für Besucher*innen besteht die Möglichkeit, vor Ort einen Schnelltest (ohne Covid-Zertifikat) zu machen. Für den Schnelltest muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Die Zertifikatspflicht gilt nicht für Begleitpersonen unterstützungsbedürftiger Patientinnen und Patienten oder für ambulante Patientinnen und Patienten, die zu einer medizinischen Untersuchung ins Spital müssen.

Autor

Kantonsspital Glarus

Kontakt

Kantonsspital Glarus AG
Burgstrasse 99
8750 Glarus
info@ksgl.ch
055 646 33 33

Kategorie

  • Glarus

Publiziert am

12.11.2021

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www.glarneragenda.ch/Z97Hx6